Coronapost

 

Liebe Gäste,

 

um immer aktuell zu bleiben haben wir Euch die Verlinkung zu den 
Nesselwanger FAQ`s eingebaut. Bitte denken Sie daran das in den Wintermonaten die 2 G Regel für die Beherbergungsbetriebe gilt.

Bitte nutz noch die Möglichkeit Euch zu impfen, boostern oder auch zu stornieren. Wir empfehlen auch unbedingt eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen mit dem Coronazusatz!

 

wie in der Kabinettssitzung vom vergangenen Mittwoch beschlossen, treten zahlreiche Anpassungen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit heutiger Wirkung in Kraft und gelten bis aktuell voraussichtlich 19. März 2022.

Die konsolidierte Infektionsschutzsmaßnahmenverordnung liegt seit heute vor.

 

Aufgrund mehrfacher Rückfragen fassen wir wichtige Änderungen im Tourismus noch einmal für Sie zusammen:

 

  • Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel , d.h. geimpft, genesen oder getestet. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.
  • Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen dürfen künftig unter den Bedingungen von 2G plus wieder öffnen, also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Test oder Boosterimpfung. In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht.
  • Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese künftig einheitlich 75 % der Kapazität. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt unverändert.

 

Erforderliche Testnachweise sind dabei jeweils in schriftlicher oder elektronischer Form auf Grundlage

  • eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,

zu erbringen.

 

Insbesondere für Beherbergungsbetriebe ist wichtig, dass Tests nur bei der Ankunft und zusätzlich alle weiteren 72 Stunden vorzulegen sind.

 

  • Hotspotregelung bei 1000er Inzidenz:

    Diese Regelung wurde seitens der Staatsregierung bis zum 28. Januar ausgesetzt. Wir gehen davon aus, dass dies in der nächsten Kabinettssitzung neu geregelt wird. Wir halten Sie hierzu weiterhin auf dem Laufenden.

     

    Quarantäneverordnung:
    Die aktuellen Regelungen zur Quarantäne für Kontaktpersonen und Isolation wurden in der Quarantäneverodnung angepasst. Mit Änderung der Quarantäne-Verordnung müssen nun etwa frisch Geimpfte (drei Monate), frisch Genesene (drei Monate) und Geboosterte (unbegrenzt) als Kontaktperson zu Omikron-Fällen nicht mehr in Quarantäne. 

     

    2G im Handel entfällt ab sofort:
    Am 19. Januar 2022 hat der Verwaltungsgerichtshof die Zugangsbeschränkung zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Gesetzgeber hat angekündigt, diese Entscheidung zu akzeptieren.

    Bis auf weiteres müssen Einzelhändler 2G somit nicht mehr kontrollieren, die übrigen Beschränkungen bleiben jedoch bestehen.

     

Viele Grüße aus Nesselwang im Allgäu

 

Micha, Annabell und Tina ,Ihre Familie Schade und Team

 

 

P.S. Wir werden es nicht schaffen alle Wohnungen bis um 14 Uhr pünktlich zu reinigen auf Grund der Auflagen zwecks Corona Virus, dafür bitten wir um Verständnis.

Bitte schreiben sie uns doch ihre ungefähre Ankunftzeit so dass wir versuchen können die Priroritäten richtig zu setzen.

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